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3.2 Pathologische Linkshändigkeit – (12/2015)

Eine weitere Möglichkeit, die Linkshändigkeit zu begründen, ist die sogenannte pathologische Linkshändigkeit. Damit ist gemeint, dass das Kind eigentlich Rechtshänder geworden wäre, das heißt, die linke Hemisphäre dominant gewesen wäre. Jedoch hat diese geringen Schaden durch frühe Verletzungen oder Geburtsstress erlitten.

Da das menschliche Gehirn in der Lage ist, Defekte auszugleichen, kann somit bei einer Verletzung der linken Hemisphäre auf die rechte ‚umgeschaltet‘ werden. Dies bedeutet, dass die rechte Hirnhälfte dominant ist und das Kind linkshändig wird. Dies geschieht entweder noch während der Geburt oder direkt danach. Für dieses „Umschalten“ (Milsom, 2009, S. 22) auf die rechte Hemisphäre gibt es verschiedene Gründe, wobei die häufigsten Ursachen „Blutungen oder Sauerstoffmangel im Gehirn […]“ (Milsom, 2009, S. 22) sind.

Diese können bei „verlängerten Wehen, Frühgeburt[en], Geburt[en] in Steißlage, Kaiserschnitt [oder auch bei] Mehrlings- [und] Zangengeburten“ (Milsom, 2009, S. 22) auftreten. Die pathologische Linkshändigkeit erklärt somit, weshalb linkshändige Kinder teilweise in Familien geboren werden, in denen die Linkshändigkeit bisher nicht bekannt ist.

Einen Defekt oder eine Verletzung in der rechten Hemisphäre auszugleichen und das Sprachzentrum sowie die Bewegungssteuerung in die linke Hirnhälfte zu verlagern, ist jedoch meist nur bei kleineren Verletzungen möglich. Die meisten pathologischen Linkshänder sind später kaum beziehungsweise gar nicht beeinträchtigt.

Dennoch kann es sein, dass solche Kinder nach einigen Jahren Nachwirkungen dieser ‚Umschaltung‘, beispielsweise in Form von ADHS oder Lese-Rechtschreib-Schwäche, aufweisen. (Milsom, 2009, S. 23). Bei schwerwiegenderen Verletzungen, bei denen der Defekt nicht ausgeglichen werden kann, haben die betroffenen Personen später häufig unter einer schwächeren rechten Körperhälfte oder, in sehr schlimmen Fällen, unter einer halbseitigen Lähmung zu leiden (Milsom, 2009, S. 22).