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2.1 Begriff Lateralität – (12/2015)

Mit dem Begriff Lateralität ist die „Seitigkeit des Körpers oder bestimmter Körperpartien “ (www.behinderung.org, Müller) gemeint, was bedeutet, dass eine Körperseite dominiert beziehungsweise vorherrscht. Da die beiden Körperseiten von zwei unterschiedlichen Gehirnhälften kontrolliert und gesteuert werden, ist auch immer eine dieser beiden Hirnhälften vorherrschend. Explizit auf die Rechts- und Linkshändigkeit, also die Bevorzugung einer Hand bezogen, wird häufig von lateraler Präferenz gesprochen (Milsom, 2009, S. 20).